Die Neufassung der vergaberechtlichen Vorschriften sollten 2009 schon wieder erheblich verändert werden.
Aus den unterschiedlichsten Gründen ist bisher nur das GWB in seiner Neufassung v. 23.04.2009 und die Sektorenverordnung (SektVO) -Ablösung der Abschnitte 3 und 4 von VOB/A und VOL/A- (Veröffentlicht im BGBl. Nr. 62 ) in Kraft gesetzt worden.

Für die Vergabevorschriften

  • VOB 2009 - veröffentlicht als Beilage Nr. 155a zum BAnz vom 15.10.2009,
  • VOL 2009 - veröffentlicht im BAnz Nr. 196 vom 29.12.2009 und
  • VOF 2009 - veröffentlicht als Beilage Nr. 185a zum BAnz vom 18.11.2009;

war das endgültige In-Kraftsetzen von der Veröffentlichung der VgV abhängig.

Durch die Neufassung der VgV 2010 mit den Änderungen der Vergabeverordnung und der Sektorenverordnung im Bundesgesetzblatt [BGBl. I Nr. 30, S. 724] treten die Änderungen von VgV, VOB 2009, VOL 2009, VOF 2009 und SektVO am 11.06.2010 in Kraft.

Ab Inkrafttreten sind deshalb für neu begonnene Vergabeverfahren mit einem Auftragswert oberhalb der EU-Schwellenwerte zwingend die Vergabeordnungen VOB/A, VOL/A und VOF der Ausgabe 2009 anzuwenden.

Maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn eines Vergabeverfahrens ist nach der Rechtsprechung die Absendung der Veröffentlichung. Jedoch betrifft eine Sonderregelung Vergabeverfahren, bei denen eine elektronische Angebotsabgabe zugelassen ist und die bis zu drei Monate nach Inkrafttreten begonnen werden. Diese können nach den alten Vorschriften abgewickelt werden, wenn der Auftraggeber dies in der Bekanntmachung festlegt.

Die Abschnitte 1 der VOB und VOL 2009

Für die Beschlussfassung war ein gemeinsames Vorgehen der Bundesländer vereinbart. Leider waren einige Länder aber bereits vorgeprescht (z.B. Rheinland-Pfalz und NRW).

In Niedersachsen ist mit RdErl. d. MW vom 11.06.2010 - 24-32573, 32574 - VORIS 72080 - [Nds. MBl. Nr. 22/2010, S. 564 f.] für die Vergaben unterhalb der EU-Schwelle auf Landesebene mit Wirkung ab 11.06.2010 die Beachtung der Abschnitte 1 der VOB und VOL 2009 vorgeschrieben und den Kommunen die entsprechende Anwendung empfohlen.

Ebenso sind in diesem Erlass Klärungen angefügt:

  • zum Verhältnis der Neufassungen VOB/A 2009 und VOL/A 2009 zum sog. Wertgrenzen-Erlass im Rahmen des Konjunkturpakets II,
  • zum Verhältnis der Neufassung der VOB/A 2009 zum LVergabeG vom 15.12.2008 [Nds. GVBl. S. 411] und
  • zur Präqualifikation (PQ)

Die Aktualisierung der statischen Verweisung in § 26a GemHKVO soll in Niedersachsen im Zusammenhang mit der Neufassung der Gemeindeverfassung erfolgen. Diese befindet sich zur Zeit in der parlamentarischen Beratung.

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