Einführungserlass VOB_A 2019
Der überarbeitete Abschnitt 1 Teil A der VOB (BAnz AT 19.02.2019 B2) ist ab dem 1.3.2019 anzuwenden
Der überarbeitete Abschnitt 1 Teil A der VOB (BAnz AT 19.02.2019 B2) ist ab dem 1.3.2019 anzuwenden
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