Einführungserlass VOB_A 2019
Der überarbeitete Abschnitt 1 Teil A der VOB (BAnz AT 19.02.2019 B2) ist ab dem 1.3.2019 anzuwenden
Gegenüberstellung VOB alt/neu
Hier finden Sie eine Gegenüberstellung der VOB/A 2016 und der VOB/A 2019.
Der überarbeitete Abschnitt 1 Teil A der VOB (BAnz AT 19.02.2019 B2) ist ab dem 1.3.2019 anzuwenden
Hier finden Sie eine Gegenüberstellung der VOB/A 2016 und der VOB/A 2019.