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Rechtsschutzbedürfnis bei Erklärung Wettbewerber
er werde sich an das in einem anderen Verfahren mit vergleichbarem oder identischem Sachverhalt ergangene Verbot "selbstverständlich" halten
Entscheidung:
Urteil
Gericht:
OLG Bremen
Datum:
26.01.2015
Aktenzeichen:
2 W 61/14
Vorhergehend:
Vorhergehend: Beschluss LG Bremen vom 22.05.2014 - 12 O 141/13
Leitsätze:
Für eine gegen einen Wettbewerber gerichtete Unterlassungsklage entfällt das Rechtsschutzbedürfnis nicht schon deswegen, weil in einem anderen Verfahren mit vergleichbarem oder identischem Sachverhalt, aber mit einer anderen Partei auf der Aktivseite, der Klage rechtskräftig stattgegeben wurde und der Beklagte erklärt, er wolle sich "selbstverständlich" an das in jenem Verfahren ergangene Verbot halten.
Fundstelle:
RechtsCentrum
Vorschriften:
UWG § 8 Abs. 1 u. Abs. 3

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