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Angebotswertung im Verhandlungsverfahren für Sonderabfall-Kleinmengenentsorgung
Verhandlungsverfahren
Entscheidung:
Beschluss
Gericht:
OLG Jena
Datum:
21.01.2015
Aktenzeichen:
2 Verg 4/14
Vorhergehend:
vorhergehend: Beschluss VK Thüringen vom 08.10.2014 - 4003-5614/2014-EIK
Leitsätze:
1. In einem Vergabeverfahren sind nur die Bieter zu berücksichtigen, die die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Eignung besitzen. Dies gilt auch in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb. 2. Es ist zwar vergaberechtlich zulässig, sich für die Leistungserbringung der Unterstützung anderer Unternehmen zu bedienen. Will sich der Auftraggeber aber mit der geforderten Referenz ein Bild über die technische Leistungsfähigkeit des potentiellen Vertragspartners machen, muss der Bieter offenbaren, dass nicht er selbst, sondern ein Nachunternehmer die Leistung erbringen wird. 3. Es ist unzulässig, nachträglich Angaben zu den eigenen Eignungsvoraussetzungen in einem wesentlichen Umfang zu ändern und das Angebot inhaltlich nachzubessern.
Fundstelle:
RechtsCentrum
Vorschriften:
VOL/A §§ 7 EG Abs. 2, Abs. 9, 5, 19

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