Architekt/Fachplaner kein Hellseher |
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maßgeblicher Zeitpunkt Leistungserbringung
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- Entscheidung:
- Urteil
- Gericht:
- OLG München
- Datum:
- 15.01.2015
- Aktenzeichen:
- 9 U 3395/14 Bau
- Vorhergehend:
- vorhergehend: Urteil LG München I vom 30.07.2014 - 18 O 9989/08
- Leitsätze:
- Der bauüberwachende Architekt hat nur die im Zeitpunkt seiner Leistungserbringung geltenden DIN-Normen zu beachten hatte. Kommt es in der Gewährleistungsphase des überwachten Bauunternehmers zu einer Änderung dieser DIN-Normen, kann der Architekt nicht auf Schadensersatz wegen Baumängeln in Anspruch genommen werden.
- Fundstelle:
- IBR Online IBRRS 2015, 0507 IBR Werkstatt
- Vorschriften:
- BGB §§ 280, 281, 636 Nr. 4; HOAI § 15 Abs. 1