Annahmeverzug und dessen Dauer |
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sowie Grundlagen der Entschädigung
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- Entscheidung:
- Urteil
- Gericht:
- OLG Brandenburg
- Datum:
- 18.02.2016
- Aktenzeichen:
- 12 U 222/14
- Vorhergehend:
- (nicht rechtskräftig) vorhergehend: Urteil LG Frankfurt/Oder vom 07.11.2014 - 12 O 314/112
- Leitsätze:
- 2. Verlangt der Auftragnehmer eine Entschädigung aus § 642 BGB, muss er die Verletzung einer dem Auftraggeber obliegenden Mitwirkungspflicht, den Annahmeverzug und dessen Dauer sowie die Grundlagen der Entschädigung, die aus der dem Vertrag zugrundeliegenden Vergü-tungsvereinbarung abzuleiten sind, darlegen und beweisen.
- Fundstelle:
- IBRRS 2016, 0796
- Vorschriften:
- BGB §§ 642, 649 Satz 2; VOB/B §§ 6 Nr. 6, 8 Nr. 1 Abs. 2