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Annahmeverzug und dessen Dauer
sowie Grundlagen der Entschädigung
Entscheidung:
Urteil
Gericht:
OLG Brandenburg
Datum:
18.02.2016
Aktenzeichen:
12 U 222/14
Vorhergehend:
(nicht rechtskräftig) vorhergehend: Urteil LG Frankfurt/Oder vom 07.11.2014 - 12 O 314/112
Leitsätze:
2. Verlangt der Auftragnehmer eine Entschädigung aus § 642 BGB, muss er die Verletzung einer dem Auftraggeber obliegenden Mitwirkungspflicht, den Annahmeverzug und dessen Dauer sowie die Grundlagen der Entschädigung, die aus der dem Vertrag zugrundeliegenden Vergü-tungsvereinbarung abzuleiten sind, darlegen und beweisen.
Fundstelle:
IBRRS 2016, 0796
Vorschriften:
BGB §§ 642, 649 Satz 2; VOB/B §§ 6 Nr. 6, 8 Nr. 1 Abs. 2

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