(nicht rechtskräftig) vorhergehend: Urteil LG Frankfurt/Oder vom 07.11.2014 - 12 O 314/112
Leitsätze:
2. Verlangt der Auftragnehmer eine Entschädigung aus § 642 BGB, muss er die Verletzung einer dem Auftraggeber obliegenden Mitwirkungspflicht, den Annahmeverzug und dessen Dauer sowie die Grundlagen der Entschädigung, die aus der dem Vertrag zugrundeliegenden Vergü-tungsvereinbarung abzuleiten sind, darlegen und beweisen.
Fundstelle:
IBRRS 2016, 0796
Vorschriften:
BGB §§ 642, 649 Satz 2;
VOB/B §§ 6 Nr. 6, 8 Nr. 1 Abs. 2