Ausschluss bei Änderungen oder Ergänzungen |
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an Vertragsunterlagen
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- Entscheidung:
- Beschluss
- Gericht:
- VK Bund
- Datum:
- 29.04.2016
- Aktenzeichen:
- VK 2-23/16
- Vorhergehend:
- Leitsätze:
- 1. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen wurden, sind zwingend auszuschließen. Ob der Bieter nicht das angeboten hat, was der Auftraggeber nachgefragt hat, ist im Wege der Auslegung zu ermitteln.
- Fundstelle:
- IBRRS 2016, 1476;
- Vorschriften:
- BGB §§ 133, 157; VOL/A 2009 §§ 18 EG, 19 EG Abs. 3 d