Ausschluss bei Änderungen oder Ergänzungen
an Vertragsunterlagen
Entscheidung:
Beschluss
Gericht:
VK Bund
Datum:
29.04.2016
Aktenzeichen:
VK 2-23/16
Vorhergehend:
Leitsätze:
1. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen wurden, sind zwingend auszuschließen. Ob der Bieter nicht das angeboten hat, was der Auftraggeber nachgefragt hat, ist im Wege der Auslegung zu ermitteln.
Fundstelle:
IBRRS 2016, 1476;
Vorschriften:
BGB §§ 133, 157; VOL/A 2009 §§ 18 EG, 19 EG Abs. 3 d