Kostenvorschuss wegen Mängeln
schon vor Abnahme
Entscheidung:
Urteil
Gericht:
OLG Celle
Datum:
11.05.2016
Aktenzeichen:
7 U 164/15
Vorhergehend:
vorhergehend: Urteil LG Lüneburg vom 05.10.2015 - 5 O 245/10
Leitsätze:
Kostenvorschuss kann schon vor Abnahme der Werkleistung verlangt werden, wenn der Werkunternehmer sich auf den Standpunkt stellt, er habe ein mangelfreies Werk abgeliefert, während der Auftraggeber die Abnahme wegen vorhandener Mängel objektiv zu Recht verweigert.
Fundstelle:
IBRRS 2016, 1403
Vorschriften:
BGB §§ 634, 637, 640