Architekt haftet für Bauüberwachungsfehler |
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trotz unwirksamen Architektenvertrag wegen Verstoß gegen Kopplungsverbot
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- Entscheidung:
- Urteil
- Gericht:
- OLG Köln
- Datum:
- 30.07.2014
- Aktenzeichen:
- 11 U 133/13
- Vorhergehend:
- vorhergehend: Urteil LG Köln vom 13.08.2013 - 27 O 387/10
- Leitsätze:
- Dem Auftraggeber stehen gegen den bauüberwachenden Architekten auch dann Mängelansprüche wegen unzureichender Bauüberwachung zu, wenn der Architektenvertrag aufgrund eines Verstoßes gegen das Koppelungsverbot unwirksam ist.
- Fundstelle:
- IBR Online
- Vorschriften:
- BGB §§ 242, 633 ff; MRVG Art. 10 § 3