Architekt haftet für Bauüberwachungsfehler
trotz unwirksamen Architektenvertrag wegen Verstoß gegen Kopplungsverbot
Entscheidung:
Urteil
Gericht:
OLG Köln
Datum:
30.07.2014
Aktenzeichen:
11 U 133/13
Vorhergehend:
vorhergehend: Urteil LG Köln vom 13.08.2013 - 27 O 387/10
Leitsätze:
Dem Auftraggeber stehen gegen den bauüberwachenden Architekten auch dann Mängelansprüche wegen unzureichender Bauüberwachung zu, wenn der Architektenvertrag aufgrund eines Verstoßes gegen das Koppelungsverbot unwirksam ist.
Fundstelle:
IBR Online
Vorschriften:
BGB §§ 242, 633 ff; MRVG Art. 10 § 3