Veränderung der Vorschriften im Vergaberecht zum 18. 4. 2016
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Einführung in die Änderungen durch Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergModG mit Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – 4. Teil (alte Fassung §§ 97-130 in neuer Fassung §§ 97-186) und
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Vergaberechtsmodernisierungsverordnung – VergModVO mit
- Artikel 1: die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge Vergabeverordnung – bisher §§ 1-24 jetzt neu §§ 1-82),
- Artikel 2: die Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung - (Sektorenverordnung; bisher §§ 1-34 jetzt §§ 1-65),
- Artikel 3: die Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV §§ 1- 36),
- Artikel 4: die Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – Vergabestatistikverordnung – VergStatVO, §§ 1-8),
- Artikel 5: Änderung der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit – VgVsV,
- Artikel 6: Folgeänderungen in verschiedenen Laufbahnvorschriften,
- Artikel 7: Inkrafttreten, Außerkrafttreten zum 18. April 2016
Durchführung und Kosten
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Termine werden mit den Teilnehmern abgestimmt
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Kosten: 400,-- € /Teilnehmer (bei drei Teilnehmern von einem Büro/Betrieb Reduzierung auf 300,-- € /Teilnehmer).
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Preise zzgl. MWST
- Zu jedem Seminar werden Seminarunterlagen auf CD-ROM an die Teilnehmer verteilt.
- An jedem Seminartag ist vormittags Kaffee/Tee zu Beginn des Seminars und ein Mittagessen kostenlos inklusive.
Mindestteilnehmerzahl pro Seminar: 5 Personen / Höchstteilnehmer: 20 Personen